Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Juristische Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts umfassen:
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
Wir begleiten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer - branchenunabhängig und ohne ideologische Scheuklappen
beim Abschluß eines Arbeitsverhältnisses
bei dessen Durchführung
bei Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vertretung vor Arbeitsgerichten
Eine Auseinandersetzung kann bereits häufig außergerichtlich bereinigt werden. Sollte sich keine gütliche Einigung herbeiführen lassen und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten.
Betriebsverfassungsrecht
Der Betriebsrat hat umfassende Beteiligungs- und Mitspracherechte. Er ist in den innerbetrieblichen Angelegenheiten an den Entscheidungen des Arbeitgebers mit unterschiedlicher Intensität zu beteiligen. Ausgeschlossen ist eine Mitsprache bei rein unternehmerischen Entscheidungen oder in Angelegenheiten, die zum Betrieb keinen Bezug haben.
Beteiligungsrechte
soziale Angelegenheiten (Verteilung der täglichen Arbeitszeit, Lohngestaltung, Urlaubsregelungen, Werkswohnungen etc.)
Gestaltung von Arbeitsumgebung, Arbeitsablauf und Arbeitsplatz
personelle Angelegenheiten (Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern, Ein- und Umgruppierung, Versetzung)
wirtschaftliche Angelegenheiten (bei Betriebsänderungen: Interessenausgleich und Sozialplan)
Schnell, sachgerecht und kostengünstig
Gerade im Arbeitsrecht ist es aufgrund der lang andauernden Verfahren vor den Arbeitsgerichten und der im Arbeitsrecht geltenden besonderen Kostenvorschriften wichtig, anstehende Probleme schnell, sachgerecht und kostengünstig zu lösen.
Das Arbeitsrecht ist ein sehr wichtiges Rechtsgebiet
Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz. Der Arbeitgeber benötigt die richtigen Beschäftigten, um wettbewerbsfähig zu sein. Die anwaltliche Beratungspraxis hat daher - unter Berücksichtigung der sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse - erhebliche Bedeutung.
Sie sehen auf dieser Seite die Homepage der bis 31.12.2024 bestehenden Partnerschaftsgesellschaft Dr. Friedrich und Partner Rechtsanwälte mbB. Die Partnerschaftsgesellschaft existiert nicht mehr. Seit 01.01.2025 führe ich die Kanzlei als Einzelanwalt fort. Zur aktuellen Homepage gelangen Sie HIER.